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Bebauungsplan 8-28 für die Flächen des ehemaligen Heizkraftwerks Rudow

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Im Rathaus Neukölln liegt ein Bebauungsplan aus, der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs im Fachbereich Stadtplanung vom 16.08.2010 bis einschließlich 16.09.2010 eingesehen werden kann.

Der Bebauungsplan 8-28 für die Flächen des ehemaligen Heizkraftwerks Rudow am Minzeweg im Ortsteil Rudow soll ein Allgemeines Wohngebiet mit privaten Verkehrsflächen festsetzen. Hiermit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern sowie die Erschließung der neuen Wohngrundstücke geschaffen werden. Weiterhin setzt der Bebauungsplan eine Wegeverbindung als öffentliche Grünfläche entlang des Teltowkanals fest.

Der Bebauungsplanentwurf 8-28 ist Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 14.30 Uhr im Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Neubau, 7. Etage, Zimmer N7004 einsehbar. Info-Telefon: 030-90239-3364. Der Bebauungsplanentwurf kann auch im Internet eingesehen werden unter www.berlin.de/ba-neukoelln/verwaltung/bebauungsplaene/bplan.html

Die Bürger sind innerhalb der Auslegungszeit aufgefordert, Anregungen vorzubringen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, sich unmittelbar „online“ zu beteiligen.

BA Neukölln, 18.8.2010