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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für Bebauungsplan an der Waßmannsdorfer Chaussee im Ortsteil Rudow

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Im Rathaus Neukölln liegt ein Bebauungsplan aus, der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs im Rathaus Neukölln, Fachbereich Stadtplanung vom 2.5.2011 bis einschließlich 13.5.2011 eingesehen werden kann.

Der Bebauungsplan 8-53 im Ortsteil Rudow schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets auf ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen an der Waßmannsdorfer Chaussee, nördlich des Dörferblicks. Seitens des Vorhabenträgers ist hierbei eine aufgelockerte Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern und ca. 40 Wohneinheiten vorgesehen. Die erforderliche Erschließung des zu entwickelnden Wohngebiets erfolgt durch die Waßmannsdorfer Chaussee und durch den Gockelweg; beabsichtigt ist hierbei eine Verlegung des Gockelwegs und eine direkte Anbindung an die Waßmannsdorfer Chaussee. Unmittelbar nördlich an den Dörferblick angrenzend soll eine Teilfläche – als Bestandteil einer Grünverbindung entlang des Dörferblicks bzw. der Landesgrenze – von Wohnbebauung freigehalten werden. Optional ist diese Fläche als möglicher Standort für eine Kindertagesstätte vorgesehen.

Der Bebauungsplanentwurf 8-53 ist Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 14.30 Uhr im Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Neubau, 7. Etage, Zimmer N 7003 einsehbar. Info-Telefon: 030-90239-2008. Der Bebauungsplanentwurf kann auch im Internet eingesehen werden unter www.berlin.de/ba-neukoelln/verwaltung/bebauungsplaene/bplan.html. Die Bürger sind innerhalb der Auslegungszeit aufgefordert, Anregungen vorzubringen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, sich unmittelbar „online“ zu beteiligen.

BA Neukölln, 19.4.2011