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Neuköllner Bürgeramt erweitert sein Angebot

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Das mobile Bürgeramt in Alt-Buckow kommt!

Bezirksbürgermeisterin Dr. Franziska Giffey und Bezirksstadtrat Thomas Blesing eröffnen den neuen mobilen Standort des Bürgeramtes Neukölln mit dem traditionellen Banddurchschnitt. Zeit: 10. Februar 2016, 10.00 Uhr. Ort: Alt-Buckow 16, 12349 Berlin

Das Bürgeramt Neukölln wird dann jeden Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr in sein neues mobiles Büro in Alt-Buckow 16 kommen. Die Terminvergabe erfolgt unter dem Behördentelefon 115. Nach dem Bürgeramt in der Alten Dorfschule Rudow ist dies der zweite mobile Standort im Bezirk.

Bezirksbürgermeisterin Dr. Giffey: „Es ist unser Anspruch, den Servicegedanken der Verwaltung weiter mit Leben zu erfüllen. Da gerade im Süden Neuköllns der Bedarf an Leistungen des Bürgeramtes groß ist, haben wir uns bewusst für den Standort im alten Dorfkern von Buckow entschieden. Mit der Eröffnung unseres zweiten mobilen Standortes kommt Neukölln zudem dem Gedanken der „aufsuchenden Verwaltung“ wieder einen Schritt näher. Darüber hinaus werden wir das Personal an den Hauptstandorten aufstocken, um zu einem besseren Bürgerservice zu gelangen.“

Bezirksstadtrat Thomas Blesing: „Berlins Bürgerämter haben täglich ein hohes Kundenaufkommen zu bewältigen. Der Bezirk Neukölln versucht, mit einem weiteren Standort dem Kundengedanken einer schnelleren, serviceorientierten Bedienung zu entsprechen und die Dienstleistung der Öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Ich freue mich daher, nunmehr auch in Alt-Buckow das schon in Rudow bewährte Modell des Mobilen Bürgeramtes anbieten zu können.“

Folgende Dienstleistungen werden im mobilen Bürgeramt angeboten:
· Beglaubigungen von Dokumente und Unterschriften, jedoch keine Personenstandsurkunden
· Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung, Erweiterung, Umschreibung und Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
· Beantragung von Führungszeugnissen und Auszügen aus dem Gewerbezentralregister
· Ausstellung von Haushalts- und Lebensbescheinigungen
· Anschriftenänderungen im Fahrzeugschein
· Anmelden, Abmelden oder Ummelden des Wohnsitzes
· Beantragung des e-Pass
· Beantragung des Personalausweis bzw. Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
· Nur Verlängerung von Berlinpässen
· Entgegennahme von Anträgen auf Wohnberechtigungsscheine (WBS) und in Wohngeld- und Elterngeldangelegenheiten

Wichtig! Gebührenpflichtige Leistungen werden nur nach vorheriger girocard-Zahlung (ehem. EC-Karte) erbracht. Es werden keine Personenstandsurkunden beglaubigt und es können auch keine vorläufigen Dokumente ausgestellt werden.