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Freigabe der Einbahnstraßenregelung Schönefelder Straße in Rudow

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1. Schritt zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes südwestliches Rudow. Am Dienstag, dem 20.05.2008 hat der Neuköllner Baustadtrat um 17.00 Uhr die nun vollständig fertiggestellte Einbahnstraßenregelung mit abgepollertem Radfahrstreifen für den letzten Teilabschnitt der Schönefelder Straße vor der Landesgrenze freigeben.

Diese Maßnahme basiert auf einem am 30.01.2008 im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau vorgestellten Verkehrskonzept für das südwestliche Rudow. Die Einbahnstraßenregelung ist eine von mehreren Bausteinen für die drei Ausfallstraßen von Rudow nach Brandenburg (Groß-Ziethener Chaussee, Waßmannsdorfer Chaussee, Schönefelder Straße). Hier hatten sich in den letzten Jahren die Bürgerbeschwerden verstärkt, nachdem die im Gewerbegebiet Schönefeld vorgenommenen Unternehmensansiedlungen für zusätzlichen LKW-Verkehr auf den Anwohnerstraßen gesorgt hatten. Die Schönefelder Straße ist eine Anwohnersammelstraße in einer Tempo-30-Zone.

Der Neuköllner Baustadtrat: „Auch wenn verkehrliche Maßnahmen immer nur der letzte Schritt sein können, so war sie doch auch nach Einschätzung von Fachleuten hier dringend nötig. Die Untersuchungen der TU Berlin haben einwandfrei eine außergewöhnlich hohe Belastung an LKW-Durchgangsverkehr festgestellt. Für eine Straße im Nebennetz war dies auf Dauer keine akzeptable Lösung. Ich bin mir aber sicher, dass die geplante Verlängerung der Hans-Grade-Allee in Schönefeld in Kombination mit der in dieser Woche noch zu eröffnenden Verlängerung der BAB 113 langfristig die gewerblichen Verkehrsflüsse ändern wird. Möglicherweise wird dann Neukölln in einigen Jahren auch wieder nachsteuern.“