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Gewerbsmäßiger Meldebetrug

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Gewerbsmäßiger Meldebetrug: Neuköllns Bürgerdienste-Stadtrat Falko Liecke will mehr Berliner Verantwortung für ein besonders Berlin betreffendes Problem

Durch die Abschaffung der Vorlagepflicht einer Vermieterbescheinigung wurde 2006 die An- oder Ummeldung des Wohnsitzes unter einer falschen Adresse wesentlich erleichtert. In Berlin wird davon gern Gebrauch gemacht. Hintergrund von Falsch-Anmeldungen kann z.B. die Absicht sein, sich bei Straftaten der Verfogung zu entziehen oder unbehelligt online- oder Kreditkartenbetrug abzuwickeln. Neuerdings tritt in Berlin ein Anbieter auf, der gegen Bezahlung Adressen samt Briefkasten zur Scheinanmeldung anbietet. Ein Antrag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses, diesem „Geschäftsmodell“ mit der Androhung einer empfindlichen Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro zu begegnen, um die weitere Förderung des Scheinanmeldungsunwesens zu verhindern, fand allerdings keine Mehrheit. Innensenator Körting sieht hier den Bund in der Pflicht.

Neuköllns Bezirksstadrat für Bürgerdienste und Gesundheit Falko Liecke: „Das Problem der Falschanmeldungen wird vom Senat in seiner Tragweite offensichtlich unterschätzt. Dabei ist damit immerhin verbunden: Kreditkartenbetrug, Erschleichung sozialer Leistungen, Untertauchen von Straftätern oder auch einfach das Verfälschen von Einwohnerzahlen, die für die Planung der öffentlichen Versorgung – seien es Schul- oder Kita-Plätze oder Krankenhausbetten – sehr wichtig sind. Anders kann ich mir die andauernde Tatenlosigkeit und Indolenz gegenüber den Forderungen aus den Bezirken, die die Auswüchse ganz direkt in ihren Bürgerämtern erleben (2009: 6.000 Verdachtsfälle, die überprüft wurden, davon 4.300 tatsächliche Falsch-Anmeldungen; 2010: 10.000 Verdachtsfälle, davon 7.700 Falsch-Anmeldungen), nicht erklären. Der Verweis auf die Zuständigkeit des Bundes greift nicht. Schließlich leidet Berlin als die Metropole in Deutschland ganz besonders unter dem Phänomen der Falschanmeldungen, und wir haben durchaus die Möglichkeit, durch Erhöhung der angedrohten Bußgelder wenigstens die Abschreckung zu verstärken. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Berlin davon nicht Gebrauch machen sollte.“

BA Neukölln, 12.1.2011