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Bebauungspläne liegen aus

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Im Rathaus Neukölln liegen zwei Bebauungspläne aus, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Â§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs im Fachbereich Stadtplanung vom 4. Oktober 2011 bis einschließlich 4. November 2011 eingesehen werden können.

Durch den Bebauungsplanentwurf 8-40 B für das Gelände zwischen Ringbahnstraße, Karl-Marx-Straße und Walterstraße werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten, den Ausschluss von Spielhallen und Einrichtungen zur Schaustellung von Personen, die Einschränkung der Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften sowie sonstiger Vergnügungsstätten mittels textlicher Festsetzungen geschaffen.

Durch den Bebauungsplanentwurf XIV-263b wird der bestehende Spielplatz Zeitzer Straße/ Saalestraße durch die Festsetzung von Grünfläche mit der Zweckbestimmung ÖFFENTLICHER SPIELPLATZ planungsrechtlich gesichert.

Des Weiteren liegt der Bebauungsplanentwurf XIV-188 aus, der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Â§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs im Fachbereich Stadtplanung vom 26. September bis einschließlich 10. Oktober 2011 eingesehen werden kann. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanentwurfs ist die planungsrechtliche Sicherung der Kleingartenanlage “Steingrube – Weimars Ruh” in Rudow durch die Festsetzung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung PRIVATE DAUERKLEINGÄRTEN. Die Erschließung wird mittels privater und öffentlicher Straßenverkehrsflächen gesichert. Der Mauerweg soll als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung FUSS- UND RADWEG festgesetzt werden.

Die Pläne sind Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr im Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Neubau, 7. Etage, Zimmer N 7013 und N 7014 einsehbar. Info-Telefon: 030-90239-2365, 030-90239-3379.

Die Bebauungsplanentwürfe können auch im Internet eingesehen werden unter: www.berlin.de/ba-neukoelln/verwaltung/bebauungsplaene/bplan.html. Die Bürger sind innerhalb der Auslegungszeit aufgefordert, Anregungen vorzubringen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, sich unmittelbar “online” zu beteiligen.