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Einsichtnahme in Archivakten gebührenpflichtig

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Wichtige Information des Bauaktenarchivs des Stadtentwicklungsamtes Neukölln

Ab dem 1. Januar 2015 ist die Einsichtnahme in Archivakten gebührenpflichtig.

Wer Einsicht in Bauakten nehmen möchte, muss dies zudem zukünftig beantragen. Nach dem postalischem Eingang eines “Antrages auf Gewährung von Akteneinsicht” erfolgt durch das Bauaktenarchiv die Mitteilung an den Antragsteller, in welchem Zeitrahmen die gewünschten Akten zur Einsichtnahme bereit stehen. Die Einsichtnahme kann sodann in dem mitgeteilten Zeitrahmen jeweils Dienstags und Donnerstags zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr erfolgen.

Nähere Informationen sowie die entsprechenden Hinweise und Antragsformulare erhalten Sie unter http://www.berlin.de/ba-neukoelln/org/pbv/bauwohnaufsicht.html. oder in der Bau- und Wohnungsaufsicht Neukölln. Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen Mitarbeiter unter der Rufnummer: 030-90239-2593 oder der Zentralen Auskunftsstelle des Stadtentwicklungsamtes unter der Rufnummer 030-90239-3512 zur Verfügung

BA Neukölln, 10.12.2014